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Recht

Vorgehen bei Urheberrechtsverletzungen?

Beim „Parkrocker“ bin ich über einen sehr interessanten Artikel zum Thema „Urheberrechtsverletzungen und wie man damit umgeht“ gestolpert. Jens, der Autor, hatte vor einiger Zeit zum Relaunch einer mittelgroßen Community in Deutschland einen kritischen Artikel zu deren AGB geschrieben, da die Community sich (wie leider so viele) sämtliche Nutzungsrechte in etwaiger Form und auch übertragbar zusichern ließ.

Das ganze ist natürlich mal wieder ein Spannungsthema, bei dem es sicher auch wieder etliche Trolle gibt, die einfach nur auf die Firma und ihr Fehlverhalten einreden, während andere versuchen eine sachliche Diskussion zu dem Thema anzuregen. Leider kam es im Verlauf auch dazu, dass der Beitrag komplett in ein Forum kopiert wurde. Der Nutzer redete sich sogar noch damit heraus, er würde ja dem Autor zu mehr Bekanntheit verhelfen.

Das dies in keinster Weise mit dem Zitatrecht in Deutschland und den geltenden Zitierregeln einhergeht, dürfte eigentlich klar sein – und doch scheint eine enorme Unwissenheit bei den meisten Nutzern zu herschen.

Nun muss ich Jens jedoch auch loben, denn sein Weg war super. Er schrieb sowohl den Forenbetreiber wie auch den eigentlichen Beitragsautoren an, erklärte die Situation und bat höflich um eine Kürzung und entsprechende Kenntlichmachung als Zitat.
Ich bin längst nicht mehr so zimperlich und freundlich, allerdings stolpere ich bei meinen Surftouren auch wöchentlich über 5-10 Urheberrechtsverletzungen. In den meisten Fällen wird eine meiner Fotografien auf irgendwelchen Communityportalen veröffentlicht, allerdings zuvor das Wasserzeichen übermalt oder weg geschnitten. Für mich ist dies schon eine krasse Sache, denn die Personen müssen sich doch wohl im Klaren sein, dass der Name dort nicht ohne Grund steht? Und doch höre ich immer wieder die ungewöhnlichsten Ausreden. Das geht dabei von einem einfachem „Ich dachte ich darf das.“ bis hin zu solch merkwürdigem Rechtsverständnis, man dürfe ja jegliche Fotografien, auf denen man selbst abgelichtet sei, in jeder beliebigen Form verwenden.

Irgendwann habe ich aufgehört zu erklären.

Seither ist mein Vorgehen stehts gleich:

  1. E-Mail an den Betreiber mit der Bitte um Löschung der entsprechenden Werke.
    (Bei Texten: Anpassung zu einem ordentlichem Zitat)
  2. Wenn nach einer Woche nichts passiert, ggf. freundliche Erinnerung
  3. Spätestens nach zwei Wochen gibt es dann eine Rechnung (s.u.)

Zum dritten Punkt muss ich allerdings noch hinzufügen, dass ich in aller Regel keine Unsummen verlange und das Geld nicht in die eigene Tasche stecke. Die Fotografie ist ein Hobby, nicht mehr. Geld verdiene ich damit nicht, und das soll auch so bleiben. Trotzdem sollten Diebe eine Strafe erhalten, und deswegen stelle ich dann jeweils einen Vergleich vor, bei dem der Betrag an eine lokale Hilfsorganisation gespendet wird. Bisher musste ich dies allerdings erst einmal anwenden.

Und ihr? Wie geht ihr mit solchen Vorfällen um?

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fotografie PartyNation Recht

Kann man sein Foto einfach löschen lassen?

Disclaimer: Ich bin kein Jurist und dies ist nicht als Rechtsberatung o.ä. anzusehen. Ich geben hier lediglich meine Interpretation und Erfahrung wieder. Bitte konsultiert für eine verlässliche Information einen Rechtsanwalt eures Vertrauens.

Man kennt das ja, man geht auf eine Party, Veranstaltung oder ähnliches und wird von Fotografen abgelichtet. Das Foto findet man dann anschließend im Internet wieder. Eigentlich nichts unnormales, auch ich bin seit über 7 Jahren aktiver Veranstaltungsfotograf.

Nun habe ich kürzlich auf einer Internetseite einen sehr interessanten Passus gelesen. Dort stand folgendes:

Bitte habt Verständnis dafür, dass wir nur solche Fotos nachträglich wieder löschen, die Personen in für sie unvorteilhafter Weise darstellen.

Wenn man einmal danach sucht, so stolpert man über viele, ähnliche Formulierungen. Ich bin sehr überrascht, aber es spiegelt irgendwie auch die typischen Ansichten wieder, denen ich ständig begegne.

Letztlich ist das deutsche Gesetz hier einmal relativ eindeutig. §22 KunstUrhG regelt hier grundsätzlich die Angelegenheit. Dort steht klar, dass ein Bildnis nur mit Einverständnis veröffentlich werden darf. §23 regelt einige Ausnahmen, welche jedoch auf die typischen Portrait-Aufnahmen nicht zutreffend sind.

Grundsätzlich ist von einer Zustimmung auszugehen, wenn man vor einem Fotografen in einer entsprechenden Umgebung posiert. Allerdings ist es immer fraglich, in wie fern man noch „Herr seiner Sinne“ war. Weiterhin hat man auch ein Recht auf Privatsphäre. Letzteres wird im Übrigen regelmäßig höher gewertet als kommerzielle Verwertungsrechte.

So gern ich den entsprechenden Webseiten auch bei ihrer Formulierung zustimmen würde, so sehr muss ich doch der Aussage auch widersprechen. Wenn ihr von einem Partyfotografen abgelichtet werdet und dieses Foto am Tag drauf nicht mehr im Internet sehen wollt, so könnt ihr natürlich eine Löschung verlangen.

Aber Achtung! Ihr könnt i.d.R. nicht erwarten, dass auch „alte Fotos“ von euch gelöscht werden. Habt ihr bereits über Wochen/Monate oder gar Jahre hinweg eine Veröffentlichung akzeptiert, so besteht ein stillschweigendes Einverständnis und dies dürftet ihr nur in wenigen Fällen kippen können.

Daher meine abschließende Empfehlung:
Wann immer ihr euch fotografieren lasst, egal ob Hausfotograf, Reporter oder Veranstaltungsfotograf – lasst euch eine Karte geben. So könnt ihr sicher gehen am nächsten Tag das Foto zu kontrollieren und bei Nichtgefallen eine umgehende Löschung beantragen. Das ist euer gutes Recht!

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PartyNation Recht

Interessante Rechtsauffassung – Urheberrechtsverstoß

Heute entdeckte ich auf verliebt im norden, einer neuen Single-Seite aus unserer Region, eines unserer Fotos. Offensichtlich wurde dies vom Benutzer hochgeladen. Soweit war das auch in Ordnung, da unser Wasserzeichen intakt ist. Allerdings wird vom System der Seite automatisch ein Vermerkt hinzugefügt, die eigene URL. Ihr dürft nun genau 1x raten, wo dieser Vermerkt landet.

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bremen Datenschutz

Googles Angriff auf Bremen – die Zweite

Bereits vor einigen Tagen berichtete ich über die Google Streetview Autos in Bremen. Inzwischen ist dies auch bei den Medien der Region angekommen und es wird fleißig berichtet. So hat sich zum Beispiel auch ein TV Team von „Buten und Binnen“ an die Fersen des Fahrers gesetzt und versucht diesen „mit eigenen Waffen“ zu schlagen.

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Internet (Allg.) Recht

Spread the Word: Johannes Kreidler und die GEMA

Johannes Kreidler möchte mit seiner Aktion auf die Mißstände aufmerksam machen. In Deutschland muss jeder Künstler, der auch nur in kleinsten Teilen Werke anderer verwendet, dies entsprechend lizensieren und anmelden. Wie Kreidler sehr schön zeigt, kann es so zum Beispiel auch dazu kommen, dass ein nur 33 Sekunden langes Stück aus 70200 Zitaten anderer Werke entsteht. Das Stück selbst hat natürlich eine Schöpfungshöhe erreicht, gleichzeitig ist aber auch eine Anmeldung der 70200 Zitate bei der GEMA notwendig.

Gute Aktion, hoffen wir, dass es die entsprechende mediale Aufmerksamkeit bekommt um auch etwas zu bewegen. Spread the Word!

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