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Recht

Vorgehen bei Urheberrechtsverletzungen?

Beim „Parkrocker“ bin ich über einen sehr interessanten Artikel zum Thema „Urheberrechtsverletzungen und wie man damit umgeht“ gestolpert. Jens, der Autor, hatte vor einiger Zeit zum Relaunch einer mittelgroßen Community in Deutschland einen kritischen Artikel zu deren AGB geschrieben, da die Community sich (wie leider so viele) sämtliche Nutzungsrechte in etwaiger Form und auch übertragbar zusichern ließ.

Das ganze ist natürlich mal wieder ein Spannungsthema, bei dem es sicher auch wieder etliche Trolle gibt, die einfach nur auf die Firma und ihr Fehlverhalten einreden, während andere versuchen eine sachliche Diskussion zu dem Thema anzuregen. Leider kam es im Verlauf auch dazu, dass der Beitrag komplett in ein Forum kopiert wurde. Der Nutzer redete sich sogar noch damit heraus, er würde ja dem Autor zu mehr Bekanntheit verhelfen.

Das dies in keinster Weise mit dem Zitatrecht in Deutschland und den geltenden Zitierregeln einhergeht, dürfte eigentlich klar sein – und doch scheint eine enorme Unwissenheit bei den meisten Nutzern zu herschen.

Nun muss ich Jens jedoch auch loben, denn sein Weg war super. Er schrieb sowohl den Forenbetreiber wie auch den eigentlichen Beitragsautoren an, erklärte die Situation und bat höflich um eine Kürzung und entsprechende Kenntlichmachung als Zitat.
Ich bin längst nicht mehr so zimperlich und freundlich, allerdings stolpere ich bei meinen Surftouren auch wöchentlich über 5-10 Urheberrechtsverletzungen. In den meisten Fällen wird eine meiner Fotografien auf irgendwelchen Communityportalen veröffentlicht, allerdings zuvor das Wasserzeichen übermalt oder weg geschnitten. Für mich ist dies schon eine krasse Sache, denn die Personen müssen sich doch wohl im Klaren sein, dass der Name dort nicht ohne Grund steht? Und doch höre ich immer wieder die ungewöhnlichsten Ausreden. Das geht dabei von einem einfachem „Ich dachte ich darf das.“ bis hin zu solch merkwürdigem Rechtsverständnis, man dürfe ja jegliche Fotografien, auf denen man selbst abgelichtet sei, in jeder beliebigen Form verwenden.

Irgendwann habe ich aufgehört zu erklären.

Seither ist mein Vorgehen stehts gleich:

  1. E-Mail an den Betreiber mit der Bitte um Löschung der entsprechenden Werke.
    (Bei Texten: Anpassung zu einem ordentlichem Zitat)
  2. Wenn nach einer Woche nichts passiert, ggf. freundliche Erinnerung
  3. Spätestens nach zwei Wochen gibt es dann eine Rechnung (s.u.)

Zum dritten Punkt muss ich allerdings noch hinzufügen, dass ich in aller Regel keine Unsummen verlange und das Geld nicht in die eigene Tasche stecke. Die Fotografie ist ein Hobby, nicht mehr. Geld verdiene ich damit nicht, und das soll auch so bleiben. Trotzdem sollten Diebe eine Strafe erhalten, und deswegen stelle ich dann jeweils einen Vergleich vor, bei dem der Betrag an eine lokale Hilfsorganisation gespendet wird. Bisher musste ich dies allerdings erst einmal anwenden.

Und ihr? Wie geht ihr mit solchen Vorfällen um?

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PartyNation Recht

Interessante Rechtsauffassung – Urheberrechtsverstoß

Heute entdeckte ich auf verliebt im norden, einer neuen Single-Seite aus unserer Region, eines unserer Fotos. Offensichtlich wurde dies vom Benutzer hochgeladen. Soweit war das auch in Ordnung, da unser Wasserzeichen intakt ist. Allerdings wird vom System der Seite automatisch ein Vermerkt hinzugefügt, die eigene URL. Ihr dürft nun genau 1x raten, wo dieser Vermerkt landet.

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Internet (Allg.) Recht

Spread the Word: Johannes Kreidler und die GEMA

Johannes Kreidler möchte mit seiner Aktion auf die Mißstände aufmerksam machen. In Deutschland muss jeder Künstler, der auch nur in kleinsten Teilen Werke anderer verwendet, dies entsprechend lizensieren und anmelden. Wie Kreidler sehr schön zeigt, kann es so zum Beispiel auch dazu kommen, dass ein nur 33 Sekunden langes Stück aus 70200 Zitaten anderer Werke entsteht. Das Stück selbst hat natürlich eine Schöpfungshöhe erreicht, gleichzeitig ist aber auch eine Anmeldung der 70200 Zitate bei der GEMA notwendig.

Gute Aktion, hoffen wir, dass es die entsprechende mediale Aufmerksamkeit bekommt um auch etwas zu bewegen. Spread the Word!

Link [via] [via]

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Internet (Allg.) Recht

Urheberrecht bei Fotografien und Streitwert

Gleich 2 interessante Entscheidungen gab es in den letzten Tagen. So wurde einerseits klar entschieden, dass eine Fotografie keiner urheberrechtlichen Schöpfungshöhe bedarf, um einen Schutz bei Fotografien zu erlangen. Lichtbilder (dazu gehören sowohl analoge wie auch digitale Fotos) werden grundsätzlich durch §72 UrhG geschützt.
(vgl. hierzu Kanzleiinfos RA Dr. Bahr)

Weiterhin hat das LK Köln entschieden, dass der Streitwert bei einer unerlaubten Veröffentlichung eines Fotos bei 6.000€ anzusetzen ist. Dies entspricht offensichtlich ebenfalls der gängigen Rechtssprechung.
(vgl. hierzu Kanzleiinfos RA Dr. Bahr)

Für mich hat dies nun keinen direkten Einfluss, da wir bisher in keinem Fall juristisch vorgehen mussten. Bisher ließen sich Verstöße immer außergerichtlich aus der Welt schaffen. Es ist aber gut zu wissen, dass das Gesetzt hier auf „unserer“ Seite ist.
Manchmal hat das Urheberrecht also auch was für sich…