Disclaimer: Ich bin kein Jurist und dies ist nicht als Rechtsberatung o.ä. anzusehen. Ich geben hier lediglich meine Interpretation und Erfahrung wieder. Bitte konsultiert für eine verlässliche Information einen Rechtsanwalt eures Vertrauens.
Man kennt das ja, man geht auf eine Party, Veranstaltung oder ähnliches und wird von Fotografen abgelichtet. Das Foto findet man dann anschließend im Internet wieder. Eigentlich nichts unnormales, auch ich bin seit über 7 Jahren aktiver Veranstaltungsfotograf.
Nun habe ich kürzlich auf einer Internetseite einen sehr interessanten Passus gelesen. Dort stand folgendes:
Bitte habt Verständnis dafür, dass wir nur solche Fotos nachträglich wieder löschen, die Personen in für sie unvorteilhafter Weise darstellen.
Wenn man einmal danach sucht, so stolpert man über viele, ähnliche Formulierungen. Ich bin sehr überrascht, aber es spiegelt irgendwie auch die typischen Ansichten wieder, denen ich ständig begegne.
Letztlich ist das deutsche Gesetz hier einmal relativ eindeutig. §22 KunstUrhG regelt hier grundsätzlich die Angelegenheit. Dort steht klar, dass ein Bildnis nur mit Einverständnis veröffentlich werden darf. §23 regelt einige Ausnahmen, welche jedoch auf die typischen Portrait-Aufnahmen nicht zutreffend sind.
Grundsätzlich ist von einer Zustimmung auszugehen, wenn man vor einem Fotografen in einer entsprechenden Umgebung posiert. Allerdings ist es immer fraglich, in wie fern man noch „Herr seiner Sinne“ war. Weiterhin hat man auch ein Recht auf Privatsphäre. Letzteres wird im Übrigen regelmäßig höher gewertet als kommerzielle Verwertungsrechte.
So gern ich den entsprechenden Webseiten auch bei ihrer Formulierung zustimmen würde, so sehr muss ich doch der Aussage auch widersprechen. Wenn ihr von einem Partyfotografen abgelichtet werdet und dieses Foto am Tag drauf nicht mehr im Internet sehen wollt, so könnt ihr natürlich eine Löschung verlangen.
Aber Achtung! Ihr könnt i.d.R. nicht erwarten, dass auch „alte Fotos“ von euch gelöscht werden. Habt ihr bereits über Wochen/Monate oder gar Jahre hinweg eine Veröffentlichung akzeptiert, so besteht ein stillschweigendes Einverständnis und dies dürftet ihr nur in wenigen Fällen kippen können.
Daher meine abschließende Empfehlung:
Wann immer ihr euch fotografieren lasst, egal ob Hausfotograf, Reporter oder Veranstaltungsfotograf – lasst euch eine Karte geben. So könnt ihr sicher gehen am nächsten Tag das Foto zu kontrollieren und bei Nichtgefallen eine umgehende Löschung beantragen. Das ist euer gutes Recht!