Kategorien
Internet (Allg.) Recht

BGH: Online Durchsuchungen unzulässig

Heute erging eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Thema Online Durchsuchungen. Dabei kam der BGH zu der Entscheidung, dass eine Durchsuchung ohne Wissen des Betroffenen unzulässig ist.
Somit sind Beweise, die durch Spionageprogramme wie Trojaner gesammelt werden, vor Gericht nicht als Beweise gültig.
Für das BGH stellt insbesondere die mangelnde Kontrollmöglichkeit durch anwesende Zeugen sowie den Betroffenen selbst einen Grund dar, warum derartige Durchsuchungen nicht zulässig sind.

Es bleibt nun abzuwarten, wie diese Entscheidung weiter aufgenommen wird und welche Resultate sich daraus ergeben.
Sicher ist jedoch, dass die bereits seit längerem vorbereitete Durchsuchung von Privatpersonen bzw. deren PCs damit einen heftigen Dämpfer verpasst bekommen hat.
Laut Heise gibt es allerdings erste Politiker, die eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen wollen, um derartige Durchsuchungen zukünftig zu erlauben.

Kategorien
PartyNation Recht

Stellungnahme: Anschuldigungen bzgl. Verstoß gegen Datenschutz

Heute (04. Februar 2007) kam es zu einer Aussage in unserer Shoutbox, deren Inhalt uns beschuldigt, wir würden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nicht beachten.
Wir nehmen diese Sache sehr ernst, daher werden wir in dieser Mitteilung detailliert auf die Anschuldigungen eingehen, zusätzlich werden wir zur Art und Weise der Veröffentlichung dieser Anschuldigung kurz Stellung nehmen.