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Rechtlich fragwürdige Services: Fotos verändern (am Beispiel roodle)

Heute wurde ich durch einen Beitrag bei Deutsche-Startups auf den Service „roodle“ aufmerksam, ein erneuter „Bild-Veränderungs-und-Veröffentlichungs“-Service im Internet.
Die Idee dahinter mag interessant sein und das ganze bietet sicherlich einen deutlichen Mehrwert, allerdings scheint sich keiner der Anbieter solcher Services Gedanken über rechtliche Aspekte zu machen. Auf Roodle wird hier im Forum lapiar abgewinkt:

…der User akzeptiert durch den Upload unsere AGB und diese besagt deutlich, dass wir nicht für illegal Inhalte haften…

Sicherlich aus Sicht des Betreibers eine einfache Lösung, aber ist dies ausreichend? Nun, ich bin kein Anwalt und kann daher keine rechtlich verbindliche Äußerung abgeben, ich kann hier lediglich meine Einschätzung kund tun.
Der Service wurde laut FAQ gegründet, um Partyfotos einfach auszutauschen und Freunden zugänglich zu machen. Schön und Gut, aber viele der Fotos, die hier veröffentlicht werden (die „Partyfotos“), sind in der Regel wohl Eigentum der jeweiligen Eventfotografen – und ob diese einer Veröffentlichung zustimmen ist fraglich.

Extrem problematisch wird es jedoch in dem Moment, wo man die Fotos direkt online bearbeitet. Das Entfernen von Urheberrechtshinweisen (sog. Wasserzeichen) ist dann nur noch ein paar Klicks entfernt.
Auch problematisch: Roodle bietet den Nutzern an, die Fotos direkt online zu bestellen; hier wird also direkt Geld mit den Werken Fremder (wenn denn das Foto nicht dem Nutzer gehört) verdient, der Urheber wird jedoch nicht daran beteiligt. Spätestens hier dürfte die Rechtslage zu Gunsten des Urhebers liegen.

Zusammen gefasst ist die Idee, welche die Macher von Roodle mit ihrer Seite verfolgen, sicherlich sehr schön und bietet dem Nutzer einen ordentlichen Mehrwert – von dieser Seite gibt es keine Kritik meinerseits. Allerdings scheinen sich die Macher keine Gedanken über rechtliche Fragen zu machen. Die patzige Antwort im Forum (s.o.) ist zudem für Urheberrechtsinhaber … nunja, es ist sicherlich kein zuvorkommendes Handeln. Von einem modernen Unternehmen hätte ich eine deutlich diplomativere Antwort erwartet.

Fazit:
Sollte ich einmal eine meiner Fotografien dort wiederfinden, so kann die Firma direkt mit einer Rechnung rechnen. Durch die Werbeeinblendungen und die Bestellmöglichkeiten erwirtschaftet das Unternehmen Geld mit meinen Werken, für mich jedoch fällt dabei keinerlei Gewinn ab. Da die Betreiber offensichtlich nicht bereit sind uns (den „Künstlern“) entgegen zu kommen sehe ich auch keinen Grund vorab per eMail „nett“ um eine Entfernung zu bitten.
Grundsätzlich gebe ich in solchen Fällen den Beschuldigten aber die Möglichkeit den Betrag entweder direkt an mich oder aber als Spende an einen Verein zu zahlen.

PS: Bitte nicht zu ernst nehmen. Ich bin beim Schreiben einfach sauer gewesen, denn immer wieder tauchen Fotografien von mir deutlich „entstellt“ im Netz auf und viele Seiten verweigern dabei jede Zusammenarbeit. Bei Roodle kann ich keinerlei Aussage über die Bereitschaft zur Zusammenarbeit treffen, da es hier bisher keinerlei Grund gab.

Nachtrag:
Gerade bin ich noch auf den Service „Fotonizer“ gestossen. Hier möchte ich einmal hervorheben, wie man tatsächlich sich auch rechtlich absichern könnte und sogar den Urhebern bei Umsätzen einen entsprechenden Obulos zukommen lassen kann. Denn bei Fotonizer werden die Fotos von Personen bearbeitet (siehe Blogbeitrag), die dort angestellt sind. Somit können diese auch eventuell vorhandene Urheberrechtshinweise erkennen und entsprechend reagieren. Klar, wenn so ein Wasserzeichen dann entfernt wird macht sich der Bearbeiter strafbar, ich gehe jedoch davon aus, dass hier professionell gearbeitet wird und daher soetwas nicht gemacht wird. Sehr gute Umsetzung!

Update 07. Mai:
Heute wurde ich per Kommentar gebeten, den Beitrag zu aktualisieren. Wenn man mich schon so nett darum bittet, komme ich dem natürlich gerne nach. Der Kommentar im Forum (Zitat s.o.) ist inzwischen verschwunden, daher funktioniert auch der Link nicht mehr.
Allerdings gibt es inzwischen vollständige Datenschutzbestimmungen und AGB. Wie zu erwarten war, gibt es jedoch weiterhin keinerlei Klärung, was bei illegalen Inhalten passiert. Die Macher von Roodle werden hier wohl lapidar auf die AGB verweisen,denke ich, denn hier heißt es, dass der Nutzer urheberrechtlich geschützes Material nicht verwenden darf. An der grundsätzlichen Problematik ändert dies jedoch nichts. Informationen für Rechtsinhaber sucht man ebenfalls weiterhin vergeblich. Es ist also damit zu rechnen, dass Roodle früher oder später mit Urheberrechtlich geschützen Werken Geld verdient (sei es über die Abos oder auch über die Bestellfunktion).

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Urheberrecht bei Fotografien und Streitwert

Gleich 2 interessante Entscheidungen gab es in den letzten Tagen. So wurde einerseits klar entschieden, dass eine Fotografie keiner urheberrechtlichen Schöpfungshöhe bedarf, um einen Schutz bei Fotografien zu erlangen. Lichtbilder (dazu gehören sowohl analoge wie auch digitale Fotos) werden grundsätzlich durch §72 UrhG geschützt.
(vgl. hierzu Kanzleiinfos RA Dr. Bahr)

Weiterhin hat das LK Köln entschieden, dass der Streitwert bei einer unerlaubten Veröffentlichung eines Fotos bei 6.000€ anzusetzen ist. Dies entspricht offensichtlich ebenfalls der gängigen Rechtssprechung.
(vgl. hierzu Kanzleiinfos RA Dr. Bahr)

Für mich hat dies nun keinen direkten Einfluss, da wir bisher in keinem Fall juristisch vorgehen mussten. Bisher ließen sich Verstöße immer außergerichtlich aus der Welt schaffen. Es ist aber gut zu wissen, dass das Gesetzt hier auf „unserer“ Seite ist.
Manchmal hat das Urheberrecht also auch was für sich…

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Erneut Neuigkeiten bei Forenhaftung

Wie heise heute berichtete hat das LG Berlin nun ein Urteil wieder aufgehoben, bei dem ein Forenbetreiber wegen 2er Beiträge seiner Mitglieder verurteilt wurde. Das LG Berlin folgt hier somit der Rechtssprechung des BGH, eine Revision wurde ebenfalls nicht zugelassen, damit ist das Urteil wohl rechtskräftig.

Doe Richter führten zwar aus, dass grundsätzlich eine Haftung bestünde, jedoch erst nach Kenntnis des Betreibers. Dies ist in soweit auch vollkommen nachvollziehbar. Im Gegensatz zur Auffassung des LG Hamburg, welches jeden Internetauftritt als „redaktionell gestaltetes Angebot“ ansieht und Betreiber somit voll haften, folgt das LG Berlin der höchstrichterlichen Auffassung, dass ein Betreiber erst ab Kenntnis haftet. Für die meisten Deutschen dürfte dies erneut ein Grund zum Aufatmen sein, für alle im „Einzugsgebiet“ des LG Hamburg wird sich weiterhin die Frage stellen, ob bei einer Anklare vorm LG Hamburg ggf. erneut anders entschieden wird.

Es bleibt also noch spannend, die Richtung ist inzwischen jedoch gut zu erkennen, und es erscheint fast so als wenn immer mehr Richter sich über Internetangebote echte Gedanken machen. Die Hoffnung auf eine endgültige Klärung bleibt…

PS: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Einschätzung!

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Neues Urteil bzgl. Forenhaftung schürrt Verwirrung

Gestern (04.05.2007) kam endlich die Begründung des Urteil bzgl. der Abmahnung Supernature-Forum.
Doch mehr Klarheit gibt es hierdurch nicht.
Die Richter des LG Hamburg sehen jedes Forum generell als „redaktionell gestaltetes Angebot“, alle Beiträge gelten somit als „eigene Information“ – Der Betreiber haftet somit laut den Hamburger Richtern voll für alle Inhalte, unabhängig davon ob diese von ihm selbst stammen oder aber von Dritten eingestellt wurden.
Diese Entscheidung steht jedoch im Widerspruch zu den Entscheidungen des OLG Hamburg im Heise-Fall.
Somit müssen Foren- und Webseitenbetreiber weiterhin auf eine eindeutige Klärung der Haftung warten.

Für uns ist dieses Urteil in erster Linie nicht wichtig. Wir werden uns an das Urteil des OLG Hamburg halten und somit nur jegliche Inhalte entfernen, die zuvor angemahnt wurden. Eine Überwachung in diesen Bereichen würde nach Kenntnisnahme ebenfalls stattfinden.
Trotzdem warten wir weiterhin auf eine eindeutige Klärung.

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Skurile Parallelen – Spuren im Netz

Heute stolperte ich, mehr durch Zufall, wieder über einen alten Artikel aus der Telepolis.

In diesem Artikel wird ein Gästebuch-Spammer verfolgt. Das skurile:
Die Namen, die während dieser Recherche auftauchen, haben sehr viel Ähnlichkeit zu mir bzw. meiner Ex-Freundin.
Ein Zustand, den ich bisweilen sehr merkwürdig empfinde und der schon ein paar Mal zu Verwirrung geführt hatte.

Worum geht es hier genau?