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Interessante Rechtsauffassung – Urheberrechtsverstoß

Heute entdeckte ich auf verliebt im norden, einer neuen Single-Seite aus unserer Region, eines unserer Fotos. Offensichtlich wurde dies vom Benutzer hochgeladen. Soweit war das auch in Ordnung, da unser Wasserzeichen intakt ist. Allerdings wird vom System der Seite automatisch ein Vermerkt hinzugefügt, die eigene URL. Ihr dürft nun genau 1x raten, wo dieser Vermerkt landet.

Mit der URL schaut es für einen Laien so aus, als wäre das Foto von der besagten Seite selbst angefertigt worden (immerhin schicken Sie selbst auch „Scouts“ los). Das ist natürlich ein Zustand, den ich nicht akzeptieren möchte. Um nun von Anfang an klar zu machen, dass wir hier wenig Tolerenz haben, formulierte ich meine e-Mail etwas strenger:

Guten Tag,
auf folgender Seite wird ein Werk von uns verwendet, unser Urheberrechtsvermerkt jedoch mit ihrem Namen überzogen.
Dies ist Diebstahl!
Wir fordern Sie daher auf, das entsprechende Werk umgehend (spätestens jedoch bis zum 07.11.2008) zu entfernen und gegen zukünftige Verstöße dieser Art (Überschreibung des Urheberrechsvermerkts durch ihren Namen) vorzubeugen.

Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen,

André Griepenburg

Normalerweise formuliere ich meine Anschreiben etwas freundlicher, zumindest beim 1. Mal. Hinter dem Portal verbirgt sich jedoch eine professionelle Agentur, die bereits in der Vergangenheit Fotografien von uns „Auslieh“ und für Werbezwecke nutze. Bis heute haben wir hier keine Entschädigung, nicht einmal eine Entschuldigung erhalten.

Nun, seis drum. Die Antwort auf meine e-Mail folgte recht zügig:

Guten Abend,

der User selber hat das Bild online gestellt. Er ist auf dem Bild zu sehen.
Bitte wenden Sie sich an den User.

MFG XXX
Inhaber

(Hinweis: Der Inhalt wurde 1:1 übernommen, lediglich der Name wurde von mir anonymisiert.)

Was soll man davon halten? Ich überlege nun, ob ich schlichtweg eine Rechnung „Lizensierung eines Werkes von PartyNation.tv – Kommerziell“ an die Firma schicke. Offensichtlich kümmert man sich dort nicht um Urheberrecht…

Übrigens, einige möge die Frage in den Sinn kommen:
Ohne Anmeldung auf der betreffenden Webseite gibt es keine Möglichkeit für mich, das Mitglied zu kontaktieren. Ich erhalte keinerlei persönliche Informationen, lediglich ein allg. Profil mit Bild.

2 Antworten auf „Interessante Rechtsauffassung – Urheberrechtsverstoß“

Das ist bei uns Gang und Gebe und daher wird es einfach akzeptiert. Immerhin werden Fotos von anderen Seiten auch als Profilbilder bei uns hochgeladen.

Man akzeptiert sich eben Gegenseitig… solltest du auch machen, sonst hauen die dich bei der nächsten Gelegenheit in die Pfanne… man sieht sich ja bekanntlich zweimal im Leben 🙂

markuss letzter Beitrag Photoshop CS3 für Einsteiger

Du kannst eigentlich nur zwei Dinge machen: Entweder das Ganze so aktzeptieren wie es ist und es auf sich beruhen lassen, oder die Sache einem Anwalt vorlegen. Urheberrechtsverletzung ist schließlich kein Kavaliersdelikt. Noch dazu käme, wenn die Person auf dem Foto nicht die Person ist sondern eine andere, eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person… oder wie auch immer man das nennt. Bei Bildern gibt es ja mehrere Recht, einmal von dem Fotograf und von Person die drauf ist.

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