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Recht

Vorgehen bei Urheberrechtsverletzungen?

Beim „Parkrocker“ bin ich über einen sehr interessanten Artikel zum Thema „Urheberrechtsverletzungen und wie man damit umgeht“ gestolpert. Jens, der Autor, hatte vor einiger Zeit zum Relaunch einer mittelgroßen Community in Deutschland einen kritischen Artikel zu deren AGB geschrieben, da die Community sich (wie leider so viele) sämtliche Nutzungsrechte in etwaiger Form und auch übertragbar zusichern ließ.

Das ganze ist natürlich mal wieder ein Spannungsthema, bei dem es sicher auch wieder etliche Trolle gibt, die einfach nur auf die Firma und ihr Fehlverhalten einreden, während andere versuchen eine sachliche Diskussion zu dem Thema anzuregen. Leider kam es im Verlauf auch dazu, dass der Beitrag komplett in ein Forum kopiert wurde. Der Nutzer redete sich sogar noch damit heraus, er würde ja dem Autor zu mehr Bekanntheit verhelfen.

Das dies in keinster Weise mit dem Zitatrecht in Deutschland und den geltenden Zitierregeln einhergeht, dürfte eigentlich klar sein – und doch scheint eine enorme Unwissenheit bei den meisten Nutzern zu herschen.

Nun muss ich Jens jedoch auch loben, denn sein Weg war super. Er schrieb sowohl den Forenbetreiber wie auch den eigentlichen Beitragsautoren an, erklärte die Situation und bat höflich um eine Kürzung und entsprechende Kenntlichmachung als Zitat.
Ich bin längst nicht mehr so zimperlich und freundlich, allerdings stolpere ich bei meinen Surftouren auch wöchentlich über 5-10 Urheberrechtsverletzungen. In den meisten Fällen wird eine meiner Fotografien auf irgendwelchen Communityportalen veröffentlicht, allerdings zuvor das Wasserzeichen übermalt oder weg geschnitten. Für mich ist dies schon eine krasse Sache, denn die Personen müssen sich doch wohl im Klaren sein, dass der Name dort nicht ohne Grund steht? Und doch höre ich immer wieder die ungewöhnlichsten Ausreden. Das geht dabei von einem einfachem „Ich dachte ich darf das.“ bis hin zu solch merkwürdigem Rechtsverständnis, man dürfe ja jegliche Fotografien, auf denen man selbst abgelichtet sei, in jeder beliebigen Form verwenden.

Irgendwann habe ich aufgehört zu erklären.

Seither ist mein Vorgehen stehts gleich:

  1. E-Mail an den Betreiber mit der Bitte um Löschung der entsprechenden Werke.
    (Bei Texten: Anpassung zu einem ordentlichem Zitat)
  2. Wenn nach einer Woche nichts passiert, ggf. freundliche Erinnerung
  3. Spätestens nach zwei Wochen gibt es dann eine Rechnung (s.u.)

Zum dritten Punkt muss ich allerdings noch hinzufügen, dass ich in aller Regel keine Unsummen verlange und das Geld nicht in die eigene Tasche stecke. Die Fotografie ist ein Hobby, nicht mehr. Geld verdiene ich damit nicht, und das soll auch so bleiben. Trotzdem sollten Diebe eine Strafe erhalten, und deswegen stelle ich dann jeweils einen Vergleich vor, bei dem der Betrag an eine lokale Hilfsorganisation gespendet wird. Bisher musste ich dies allerdings erst einmal anwenden.

Und ihr? Wie geht ihr mit solchen Vorfällen um?

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fotografie PartyNation Recht

Kann man sein Foto einfach löschen lassen?

Disclaimer: Ich bin kein Jurist und dies ist nicht als Rechtsberatung o.ä. anzusehen. Ich geben hier lediglich meine Interpretation und Erfahrung wieder. Bitte konsultiert für eine verlässliche Information einen Rechtsanwalt eures Vertrauens.

Man kennt das ja, man geht auf eine Party, Veranstaltung oder ähnliches und wird von Fotografen abgelichtet. Das Foto findet man dann anschließend im Internet wieder. Eigentlich nichts unnormales, auch ich bin seit über 7 Jahren aktiver Veranstaltungsfotograf.

Nun habe ich kürzlich auf einer Internetseite einen sehr interessanten Passus gelesen. Dort stand folgendes:

Bitte habt Verständnis dafür, dass wir nur solche Fotos nachträglich wieder löschen, die Personen in für sie unvorteilhafter Weise darstellen.

Wenn man einmal danach sucht, so stolpert man über viele, ähnliche Formulierungen. Ich bin sehr überrascht, aber es spiegelt irgendwie auch die typischen Ansichten wieder, denen ich ständig begegne.

Letztlich ist das deutsche Gesetz hier einmal relativ eindeutig. §22 KunstUrhG regelt hier grundsätzlich die Angelegenheit. Dort steht klar, dass ein Bildnis nur mit Einverständnis veröffentlich werden darf. §23 regelt einige Ausnahmen, welche jedoch auf die typischen Portrait-Aufnahmen nicht zutreffend sind.

Grundsätzlich ist von einer Zustimmung auszugehen, wenn man vor einem Fotografen in einer entsprechenden Umgebung posiert. Allerdings ist es immer fraglich, in wie fern man noch „Herr seiner Sinne“ war. Weiterhin hat man auch ein Recht auf Privatsphäre. Letzteres wird im Übrigen regelmäßig höher gewertet als kommerzielle Verwertungsrechte.

So gern ich den entsprechenden Webseiten auch bei ihrer Formulierung zustimmen würde, so sehr muss ich doch der Aussage auch widersprechen. Wenn ihr von einem Partyfotografen abgelichtet werdet und dieses Foto am Tag drauf nicht mehr im Internet sehen wollt, so könnt ihr natürlich eine Löschung verlangen.

Aber Achtung! Ihr könnt i.d.R. nicht erwarten, dass auch „alte Fotos“ von euch gelöscht werden. Habt ihr bereits über Wochen/Monate oder gar Jahre hinweg eine Veröffentlichung akzeptiert, so besteht ein stillschweigendes Einverständnis und dies dürftet ihr nur in wenigen Fällen kippen können.

Daher meine abschließende Empfehlung:
Wann immer ihr euch fotografieren lasst, egal ob Hausfotograf, Reporter oder Veranstaltungsfotograf – lasst euch eine Karte geben. So könnt ihr sicher gehen am nächsten Tag das Foto zu kontrollieren und bei Nichtgefallen eine umgehende Löschung beantragen. Das ist euer gutes Recht!

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PartyNation Recht

Interessante Rechtsauffassung – Urheberrechtsverstoß

Heute entdeckte ich auf verliebt im norden, einer neuen Single-Seite aus unserer Region, eines unserer Fotos. Offensichtlich wurde dies vom Benutzer hochgeladen. Soweit war das auch in Ordnung, da unser Wasserzeichen intakt ist. Allerdings wird vom System der Seite automatisch ein Vermerkt hinzugefügt, die eigene URL. Ihr dürft nun genau 1x raten, wo dieser Vermerkt landet.

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Internet (Allg.) Recht

Spread the Word: Johannes Kreidler und die GEMA

Johannes Kreidler möchte mit seiner Aktion auf die Mißstände aufmerksam machen. In Deutschland muss jeder Künstler, der auch nur in kleinsten Teilen Werke anderer verwendet, dies entsprechend lizensieren und anmelden. Wie Kreidler sehr schön zeigt, kann es so zum Beispiel auch dazu kommen, dass ein nur 33 Sekunden langes Stück aus 70200 Zitaten anderer Werke entsteht. Das Stück selbst hat natürlich eine Schöpfungshöhe erreicht, gleichzeitig ist aber auch eine Anmeldung der 70200 Zitate bei der GEMA notwendig.

Gute Aktion, hoffen wir, dass es die entsprechende mediale Aufmerksamkeit bekommt um auch etwas zu bewegen. Spread the Word!

Link [via] [via]

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Marketing Recht

Rechtlich fragwürdige Services: Fotos verändern (am Beispiel roodle)

Heute wurde ich durch einen Beitrag bei Deutsche-Startups auf den Service „roodle“ aufmerksam, ein erneuter „Bild-Veränderungs-und-Veröffentlichungs“-Service im Internet.
Die Idee dahinter mag interessant sein und das ganze bietet sicherlich einen deutlichen Mehrwert, allerdings scheint sich keiner der Anbieter solcher Services Gedanken über rechtliche Aspekte zu machen. Auf Roodle wird hier im Forum lapiar abgewinkt:

…der User akzeptiert durch den Upload unsere AGB und diese besagt deutlich, dass wir nicht für illegal Inhalte haften…

Sicherlich aus Sicht des Betreibers eine einfache Lösung, aber ist dies ausreichend? Nun, ich bin kein Anwalt und kann daher keine rechtlich verbindliche Äußerung abgeben, ich kann hier lediglich meine Einschätzung kund tun.
Der Service wurde laut FAQ gegründet, um Partyfotos einfach auszutauschen und Freunden zugänglich zu machen. Schön und Gut, aber viele der Fotos, die hier veröffentlicht werden (die „Partyfotos“), sind in der Regel wohl Eigentum der jeweiligen Eventfotografen – und ob diese einer Veröffentlichung zustimmen ist fraglich.

Extrem problematisch wird es jedoch in dem Moment, wo man die Fotos direkt online bearbeitet. Das Entfernen von Urheberrechtshinweisen (sog. Wasserzeichen) ist dann nur noch ein paar Klicks entfernt.
Auch problematisch: Roodle bietet den Nutzern an, die Fotos direkt online zu bestellen; hier wird also direkt Geld mit den Werken Fremder (wenn denn das Foto nicht dem Nutzer gehört) verdient, der Urheber wird jedoch nicht daran beteiligt. Spätestens hier dürfte die Rechtslage zu Gunsten des Urhebers liegen.

Zusammen gefasst ist die Idee, welche die Macher von Roodle mit ihrer Seite verfolgen, sicherlich sehr schön und bietet dem Nutzer einen ordentlichen Mehrwert – von dieser Seite gibt es keine Kritik meinerseits. Allerdings scheinen sich die Macher keine Gedanken über rechtliche Fragen zu machen. Die patzige Antwort im Forum (s.o.) ist zudem für Urheberrechtsinhaber … nunja, es ist sicherlich kein zuvorkommendes Handeln. Von einem modernen Unternehmen hätte ich eine deutlich diplomativere Antwort erwartet.

Fazit:
Sollte ich einmal eine meiner Fotografien dort wiederfinden, so kann die Firma direkt mit einer Rechnung rechnen. Durch die Werbeeinblendungen und die Bestellmöglichkeiten erwirtschaftet das Unternehmen Geld mit meinen Werken, für mich jedoch fällt dabei keinerlei Gewinn ab. Da die Betreiber offensichtlich nicht bereit sind uns (den „Künstlern“) entgegen zu kommen sehe ich auch keinen Grund vorab per eMail „nett“ um eine Entfernung zu bitten.
Grundsätzlich gebe ich in solchen Fällen den Beschuldigten aber die Möglichkeit den Betrag entweder direkt an mich oder aber als Spende an einen Verein zu zahlen.

PS: Bitte nicht zu ernst nehmen. Ich bin beim Schreiben einfach sauer gewesen, denn immer wieder tauchen Fotografien von mir deutlich „entstellt“ im Netz auf und viele Seiten verweigern dabei jede Zusammenarbeit. Bei Roodle kann ich keinerlei Aussage über die Bereitschaft zur Zusammenarbeit treffen, da es hier bisher keinerlei Grund gab.

Nachtrag:
Gerade bin ich noch auf den Service „Fotonizer“ gestossen. Hier möchte ich einmal hervorheben, wie man tatsächlich sich auch rechtlich absichern könnte und sogar den Urhebern bei Umsätzen einen entsprechenden Obulos zukommen lassen kann. Denn bei Fotonizer werden die Fotos von Personen bearbeitet (siehe Blogbeitrag), die dort angestellt sind. Somit können diese auch eventuell vorhandene Urheberrechtshinweise erkennen und entsprechend reagieren. Klar, wenn so ein Wasserzeichen dann entfernt wird macht sich der Bearbeiter strafbar, ich gehe jedoch davon aus, dass hier professionell gearbeitet wird und daher soetwas nicht gemacht wird. Sehr gute Umsetzung!

Update 07. Mai:
Heute wurde ich per Kommentar gebeten, den Beitrag zu aktualisieren. Wenn man mich schon so nett darum bittet, komme ich dem natürlich gerne nach. Der Kommentar im Forum (Zitat s.o.) ist inzwischen verschwunden, daher funktioniert auch der Link nicht mehr.
Allerdings gibt es inzwischen vollständige Datenschutzbestimmungen und AGB. Wie zu erwarten war, gibt es jedoch weiterhin keinerlei Klärung, was bei illegalen Inhalten passiert. Die Macher von Roodle werden hier wohl lapidar auf die AGB verweisen,denke ich, denn hier heißt es, dass der Nutzer urheberrechtlich geschützes Material nicht verwenden darf. An der grundsätzlichen Problematik ändert dies jedoch nichts. Informationen für Rechtsinhaber sucht man ebenfalls weiterhin vergeblich. Es ist also damit zu rechnen, dass Roodle früher oder später mit Urheberrechtlich geschützen Werken Geld verdient (sei es über die Abos oder auch über die Bestellfunktion).