Wie heise heute berichtete hat das LG Berlin nun ein Urteil wieder aufgehoben, bei dem ein Forenbetreiber wegen 2er Beiträge seiner Mitglieder verurteilt wurde. Das LG Berlin folgt hier somit der Rechtssprechung des BGH, eine Revision wurde ebenfalls nicht zugelassen, damit ist das Urteil wohl rechtskräftig.
Doe Richter führten zwar aus, dass grundsätzlich eine Haftung bestünde, jedoch erst nach Kenntnis des Betreibers. Dies ist in soweit auch vollkommen nachvollziehbar. Im Gegensatz zur Auffassung des LG Hamburg, welches jeden Internetauftritt als „redaktionell gestaltetes Angebot“ ansieht und Betreiber somit voll haften, folgt das LG Berlin der höchstrichterlichen Auffassung, dass ein Betreiber erst ab Kenntnis haftet. Für die meisten Deutschen dürfte dies erneut ein Grund zum Aufatmen sein, für alle im „Einzugsgebiet“ des LG Hamburg wird sich weiterhin die Frage stellen, ob bei einer Anklare vorm LG Hamburg ggf. erneut anders entschieden wird.
Es bleibt also noch spannend, die Richtung ist inzwischen jedoch gut zu erkennen, und es erscheint fast so als wenn immer mehr Richter sich über Internetangebote echte Gedanken machen. Die Hoffnung auf eine endgültige Klärung bleibt…
PS: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Einschätzung!
4 Antworten auf „Erneut Neuigkeiten bei Forenhaftung“
Wie gehst du eigentlich mit dem Problem um? Hast du einen Rechtsanwalt, der sich mit dem Thema beschäftigt?
Also bisher bin ich da mehr oder weniger mein eigener „Anwalt“
Ich informier mich sehr genau über die Themen, die Rechtshintergründe und aktuelle Entscheidungen.
Das hilft schon mal ungemein.
Bisher war es auch noch nicht notwendig einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Leider gibt es hier auch nur einen, der annähernd das Thema behandelt, Fachanwalt dafür gibt es im Umkreis von 100km keinen….
Anwälte kosten halt sehr viel…
BTW: http://www.frag-einen-anwalt.de Kennst du das schon? 🙂
ps:
Die Richter
und nicht
Doe Richter ^^ 😉