Derzeit gibt es heiße Diskussionen im Netz, denn gestern geschah das fast Unglaubliche:
Google.de wechselt den Besitzer!!!
Ein Scherz? Sicher nicht. Bereits gestern berichteten viele Online Medien darüber, heute folgte zudem noch Heise.
Es scheint so, als wenn kurzzeitig bei der DENIC einem Umzug der Domain „www.google.de“ statt gegeben wurde. Insgesamt konnten 2 verschiedene „Besitzer“ beobachtet werden, denen zwischenzeitlich die Domain gehört. Inzwischen wurde der Umzug rückgängig gemacht.
Wenn ich das so sehe bekomme ich manchmal echt Angst um meine Domains. Wie sieht das da eigentlich rechtlich aus??? Klar, ein Multimilliarden Dollar Konzern kann sich seine Domain schnell wieder holen, aber was ist mit einem kleinem, privaten Projekt, dass nicht einmal das Geld für die monatliche Servermiete zusammen bekommt?
Übrigens: Sehr interessant ist hier, dass die ersten Beiträge in Blogs bereits gestern Abend auftauchten, während die „Presse“ (wie z.B. Heise) erst heute morgen reagierte. Da zeigt sich, dass die Blogger-Gemeinde wesentlich schneller reagiert.
3 Antworten auf „Google.de mit neuem Besitzer?“
Die Auflösung
Eine anonyme Person hat beim Webhoster goneo sich als Inhaber der Domain google.de ausgegeben. Da diese Anträge alle vollautomatisch abgewickelt werden, ist es bei goneo niemandem aufgefallen. Goneo hat diesen Auftrag automatisch an den Deutschen Domainverwalter DENIC weitergereicht. Auch dort wird alles automatisch verarbeitet, so ist auch dieser Auftrag niemandem aufgefallen.
An google wurde eine Mitteilung geschickt, in welcher auf den Domaintransfer hingewiesen wurde. Da google nicht reagiert hat, wurde dieser Stillschweigend akzeptiert. So nahm das Unheil seinen Lauf.
Wie Spiegel berichtet, wurde danach der Webhoster goneo mit Kundenmail überschwemt, die meinten, goneo sei ein “Virus”. Darauf hat goneo sofort die Registrierstelle DENIC Informiert. Diese reagiert umgehend.
ABER FALSCH.
Denn ein weitere Scherzkeks (die favo) hat sich ebenfalls als Inhaber der Domain ausgegeben. Nun hat DENIC diesen Eintrag als richtig angesehen und die Domain weitertransferiert.
Da die sogenannten DNS Server aber nur selten neu gestartet werden, dauerte es eine kleine Ewigkeit, bis die Domain wieder im Eigentum von google war.
Nun ist wieder alles beim alten. Und google ist wieder besitzer von google.de.
Ein völlig aufgelöster Martin R. meldete sich bei mir, dass er mit der Sache nicht zu tun habe. Offensichtlich wurde er missbräuchlich als juristisch verantwortliche Person eingetragen. Wie er schreibt:
Zitat:
„…wenn man bedenkt, dass ich um 00:20 aus dem
Bett gegklingelt wurde und es seitdem eigentlich nur noch hoch hergeht…“
Armes Schwein. Nichts ahnend wurde er mitten in der Nacht herausgeklingelt. Und nun will es kein Ende haben. Alles wollen von Ihm wissen was sein tun soll.
Und was lernen wir daraus?
Google hätte den Domaintransfer verhindern können. DENIC ist aber auch nicht ganz unschuldig. Es gibt diverse andere Methoden um den Domaintransfer zu handhaben. z. B. wird der Transfer nur bei ausdrücklicher Bestätigung ausgeführt.
Einen fahlen Nachgeschmack hat das ganze noch. Durch diesen Domaintransfer war es möglich die Cookies zu stehelen. Mit den gestohlenen Cookies wiederum kann man sich bei allen google Diensten Identifizieren. Hier sollte google SOFORT reagieren, wenn sie Wert auf die Sicherheit der User legt.
Aber wahrscheinlich wird nicht passieren und die ganze Sache wird unter den Tisch gekehrt.
Ist zwar jetzt schon etwas her, aber mich würde mal der rechtliche Aspekt interessieren. Ok bei solchen Großen Domains, wie du schon sagst kaum ein Problem, was ist aber mit uns kleinen Webseitenbetreibern? Ich hab öfter von Fällen gehört bei denen aus „Versehen2 vom Hoster Domains gedropped wurden und findige Scripte dieses sofort erkannt hatten und innerhalb Sekunden die Domain neu registriert hatten. Ist die Domain dann weg? Oder wer haftet?
hmm, schwierig.
Ich bin ja kein Jurist, kann also dazu keine echte Einschätzung geben, sondern lediglich aufs gut Glück vermuten.
Ich denke, nach meiner bisherigen Erfahrung und Vorfällen, von denen ich gelesen habe, dass dem eigentlichen Inhaber natürlich die Domain zusteht und dies ggf. auch rechtlich durchgesetzt werden kann. Schwierig wird es allerdings, wenn sich der „Domaingrabber“ außerhalb der EU befindet und somit rechtlich nicht oder nur schwer zu fassen ist.
Man könnte hier sicherlich über die DeNIC gehen und dort sein Recht durchsetzen – nur wie lange dauert sowas?
Mit ein paar Wochen Ausfall, selbst bei Eilanträgen und -verfahren, muss man sicherlich rechnen.
Ist aber nur ne Vermutung.