Heute erging eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Thema Online Durchsuchungen. Dabei kam der BGH zu der Entscheidung, dass eine Durchsuchung ohne Wissen des Betroffenen unzulässig ist.
Somit sind Beweise, die durch Spionageprogramme wie Trojaner gesammelt werden, vor Gericht nicht als Beweise gültig.
Für das BGH stellt insbesondere die mangelnde Kontrollmöglichkeit durch anwesende Zeugen sowie den Betroffenen selbst einen Grund dar, warum derartige Durchsuchungen nicht zulässig sind.
Es bleibt nun abzuwarten, wie diese Entscheidung weiter aufgenommen wird und welche Resultate sich daraus ergeben.
Sicher ist jedoch, dass die bereits seit längerem vorbereitete Durchsuchung von Privatpersonen bzw. deren PCs damit einen heftigen Dämpfer verpasst bekommen hat.
Laut Heise gibt es allerdings erste Politiker, die eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen wollen, um derartige Durchsuchungen zukünftig zu erlauben.