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PartyNation

Blogupdate und neues Plugin

Heute hatte ich dann auch mal Zeit meine WordPress Version auf die Aktuellste upzudaten. Ja ich weiß, shame on me das es so lange gedauert hat. Über 70 Fehler und ein komplettes Facelifting im Backend Bereich kamen mit der neuen Version. Viele andere Blogger haben groß aufgeschrien, ich finde das Backend allerdings deutlich angenehmer und schöner aufgebaut. Doch damit ist noch nicht Schluss, in den nächsten Tagen und Wochen werde ich das Blog weiter ausbauen, umstrukturieren und hoffentlich auch schnellstmöglich ein eigenes Design fertig haben. Es soll hier also noch ein bisschen was passieren.

Da ich auch immer wieder mal Fotos zeigen möchte habe ich heute erstmal eine Galerie integriert. Hier hilft mir die NextGen Gallery. Bisher bin ich sehr überzeugt vom Umfang der Funktionen. Warten wir mal ab wie es sich in einigen Wochen verhält. Hier mal direkt ein Testalbum mit Fotos der PubCon.

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Marketing Recht

Rechtlich fragwürdige Services: Fotos verändern (am Beispiel roodle)

Heute wurde ich durch einen Beitrag bei Deutsche-Startups auf den Service „roodle“ aufmerksam, ein erneuter „Bild-Veränderungs-und-Veröffentlichungs“-Service im Internet.
Die Idee dahinter mag interessant sein und das ganze bietet sicherlich einen deutlichen Mehrwert, allerdings scheint sich keiner der Anbieter solcher Services Gedanken über rechtliche Aspekte zu machen. Auf Roodle wird hier im Forum lapiar abgewinkt:

…der User akzeptiert durch den Upload unsere AGB und diese besagt deutlich, dass wir nicht für illegal Inhalte haften…

Sicherlich aus Sicht des Betreibers eine einfache Lösung, aber ist dies ausreichend? Nun, ich bin kein Anwalt und kann daher keine rechtlich verbindliche Äußerung abgeben, ich kann hier lediglich meine Einschätzung kund tun.
Der Service wurde laut FAQ gegründet, um Partyfotos einfach auszutauschen und Freunden zugänglich zu machen. Schön und Gut, aber viele der Fotos, die hier veröffentlicht werden (die „Partyfotos“), sind in der Regel wohl Eigentum der jeweiligen Eventfotografen – und ob diese einer Veröffentlichung zustimmen ist fraglich.

Extrem problematisch wird es jedoch in dem Moment, wo man die Fotos direkt online bearbeitet. Das Entfernen von Urheberrechtshinweisen (sog. Wasserzeichen) ist dann nur noch ein paar Klicks entfernt.
Auch problematisch: Roodle bietet den Nutzern an, die Fotos direkt online zu bestellen; hier wird also direkt Geld mit den Werken Fremder (wenn denn das Foto nicht dem Nutzer gehört) verdient, der Urheber wird jedoch nicht daran beteiligt. Spätestens hier dürfte die Rechtslage zu Gunsten des Urhebers liegen.

Zusammen gefasst ist die Idee, welche die Macher von Roodle mit ihrer Seite verfolgen, sicherlich sehr schön und bietet dem Nutzer einen ordentlichen Mehrwert – von dieser Seite gibt es keine Kritik meinerseits. Allerdings scheinen sich die Macher keine Gedanken über rechtliche Fragen zu machen. Die patzige Antwort im Forum (s.o.) ist zudem für Urheberrechtsinhaber … nunja, es ist sicherlich kein zuvorkommendes Handeln. Von einem modernen Unternehmen hätte ich eine deutlich diplomativere Antwort erwartet.

Fazit:
Sollte ich einmal eine meiner Fotografien dort wiederfinden, so kann die Firma direkt mit einer Rechnung rechnen. Durch die Werbeeinblendungen und die Bestellmöglichkeiten erwirtschaftet das Unternehmen Geld mit meinen Werken, für mich jedoch fällt dabei keinerlei Gewinn ab. Da die Betreiber offensichtlich nicht bereit sind uns (den „Künstlern“) entgegen zu kommen sehe ich auch keinen Grund vorab per eMail „nett“ um eine Entfernung zu bitten.
Grundsätzlich gebe ich in solchen Fällen den Beschuldigten aber die Möglichkeit den Betrag entweder direkt an mich oder aber als Spende an einen Verein zu zahlen.

PS: Bitte nicht zu ernst nehmen. Ich bin beim Schreiben einfach sauer gewesen, denn immer wieder tauchen Fotografien von mir deutlich „entstellt“ im Netz auf und viele Seiten verweigern dabei jede Zusammenarbeit. Bei Roodle kann ich keinerlei Aussage über die Bereitschaft zur Zusammenarbeit treffen, da es hier bisher keinerlei Grund gab.

Nachtrag:
Gerade bin ich noch auf den Service „Fotonizer“ gestossen. Hier möchte ich einmal hervorheben, wie man tatsächlich sich auch rechtlich absichern könnte und sogar den Urhebern bei Umsätzen einen entsprechenden Obulos zukommen lassen kann. Denn bei Fotonizer werden die Fotos von Personen bearbeitet (siehe Blogbeitrag), die dort angestellt sind. Somit können diese auch eventuell vorhandene Urheberrechtshinweise erkennen und entsprechend reagieren. Klar, wenn so ein Wasserzeichen dann entfernt wird macht sich der Bearbeiter strafbar, ich gehe jedoch davon aus, dass hier professionell gearbeitet wird und daher soetwas nicht gemacht wird. Sehr gute Umsetzung!

Update 07. Mai:
Heute wurde ich per Kommentar gebeten, den Beitrag zu aktualisieren. Wenn man mich schon so nett darum bittet, komme ich dem natürlich gerne nach. Der Kommentar im Forum (Zitat s.o.) ist inzwischen verschwunden, daher funktioniert auch der Link nicht mehr.
Allerdings gibt es inzwischen vollständige Datenschutzbestimmungen und AGB. Wie zu erwarten war, gibt es jedoch weiterhin keinerlei Klärung, was bei illegalen Inhalten passiert. Die Macher von Roodle werden hier wohl lapidar auf die AGB verweisen,denke ich, denn hier heißt es, dass der Nutzer urheberrechtlich geschützes Material nicht verwenden darf. An der grundsätzlichen Problematik ändert dies jedoch nichts. Informationen für Rechtsinhaber sucht man ebenfalls weiterhin vergeblich. Es ist also damit zu rechnen, dass Roodle früher oder später mit Urheberrechtlich geschützen Werken Geld verdient (sei es über die Abos oder auch über die Bestellfunktion).

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Marketing PartyNation

Sinn und Nutzen von „Fotoscouts“ bzw. „Fotocommunitys“

Heute möchte ich mal einem sehr naheliegendem Thema widmen:
Was für einen Sinn haben Fotocommunitys, was bringen die Fotografen diesen Seiten und vor allem: Was bringen Sie den Veranstaltern?

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Internet (Allg.) Recht

Urheberrecht bei Fotografien und Streitwert

Gleich 2 interessante Entscheidungen gab es in den letzten Tagen. So wurde einerseits klar entschieden, dass eine Fotografie keiner urheberrechtlichen Schöpfungshöhe bedarf, um einen Schutz bei Fotografien zu erlangen. Lichtbilder (dazu gehören sowohl analoge wie auch digitale Fotos) werden grundsätzlich durch §72 UrhG geschützt.
(vgl. hierzu Kanzleiinfos RA Dr. Bahr)

Weiterhin hat das LK Köln entschieden, dass der Streitwert bei einer unerlaubten Veröffentlichung eines Fotos bei 6.000€ anzusetzen ist. Dies entspricht offensichtlich ebenfalls der gängigen Rechtssprechung.
(vgl. hierzu Kanzleiinfos RA Dr. Bahr)

Für mich hat dies nun keinen direkten Einfluss, da wir bisher in keinem Fall juristisch vorgehen mussten. Bisher ließen sich Verstöße immer außergerichtlich aus der Welt schaffen. Es ist aber gut zu wissen, dass das Gesetzt hier auf „unserer“ Seite ist.
Manchmal hat das Urheberrecht also auch was für sich…

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PartyNation

Status: Fotos vom 07.04.2007 @ Steffens

Leider gibt es von der Nacht der Talente II aus dem Steffens (07. April 2007) nur relativ wenig Fotos. Die Kamera unseres Fotografen André hatte um etwa 1 Uhr einen Defekt, wodurch gut die hälfte seiner Fotos unbrauchbar wurden. Die Fotos konnten leider nicht gerettet werden.
Es tut uns wirklich Leid.